Wie viel Abzüge vom Bruttolohn ergeben sich? Mit dem kostenlosen Lohnsteuerrechner für Deutchland lässt sich online die Lohnsteuer für die Steuerjahre 2021 oder 2022 berechnen.
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Gesetzesänderung | Welche AN? | Nettoerhöhung durch | ab Datum |
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Freibetragserhöhung Steuerentlastungsgesetz | AN mit Lohnsteuerabzug | Reduzierung der Steuerlast | rückwirkend ab 1. Juni 2022 |
Erweiterung Gleitzonenbereich | mit Brutto bis 1.600 Euro | Verringerung SV | ab Okt. 2022 |
Erhöhung Mindestlohn auf 12 Euro | AN mit geringem Stundenlohn | Erhöhung Bruttolohn | ab Okt. 2022 |
Der Lohnsteuerrechner auf dieser Seite ermittelt neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch den Nettolohn und bietet somit einen schnellen Überblick für die Lohnabrechnung.
Hinweis: Die Höhe der Lohnsteuerberichtigung durch das rückwirkende Steuerentlastungsgesetz kann ermittelt werden, indem mit der Monatseinstellung Mai der alte Lohnsteuerwert (2022 alt) mit dem neuen Wert (2022 neu) verglichen wird. In den Ergebnissen werden für gleichbleibende Gehälter die kummulierten Werte bis Ende Mai angezeigt.
Bei der Lohnsteuerberechnung orientiert sich der Lohn- und Gehaltsrechner an den Programmablaufplänen (PAP) und ermöglicht im Gegensatz zu einer Lohnsteuertabelle eine stufenlose Lohnsteuerberechnung. Neben der Lohnsteuer (auch in Prozent) berechnet der Lohnsteuerrechner aus dem Bruttolohn auch die Gesamtbeiträge für die Sozialversicherungen sowie den Nettolohn und entspricht damit einem Nettolohnrechner. Zur Bestimmung des Bruttolohns kann folgender Stundenlohnrechner verwendet werden. Passen Sie zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auch den von den Krankenkassen abhängigen Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer an. Für geringe Löhne sei an dieser Stelle auch auf den folgenden Gleitzonenrechner oder Minijobrechner hingewiesen.
Für Alleinerziehende der Steuerklasse 2 wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 auf 4.008 Euro angehoben. Der Erhöhungsbetrag wird in der Regel über die ELStAM-Daten als zusätzlicher Freibetrag berücksichtigt. Ab 2022 verbleibt der Entlastungsbetrag weiterhin automatisch auf 4.008 Euro. Verheiratete können die günstigste Lohnsteuerklassenvariante sowie den Faktor für die Lohnsteuerklassen 4/4 mit einem Steuerklassenrechner ermitteln. Zusätzliche Infos zur Wahl der Lohnsteuerklasse finden Sie auch auf dem Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2022. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die Richtigkeit der Lohnsteuerberechnungen durch den Nettorechner keine Gewähr gegeben wird.
Gültig | Minijob | Midijobs (Gleitzone) |
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ab 01.10.2022 | bis 520 € | 520,01 € |
ab 01.07.2019 | bis 450 € | 450,01 € |
bis 30.06.2019 | bis 450 € | 450,01 € |
Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West |
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2021 | 4.837,50 Euro | 6.700 Euro | 7.100 Euro |
2022 | 4.837,50 Euro | 6.750 Euro | 7.050 Euro |
Lohnsteuerkl. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
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Grundfreibetrag | 10.347 Euro | 10.347 Euro | 20.694 Euro | 10.347 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
Arbeitnehmerpauschale | 1.200 Euro | 1.200 Euro | 1.200 Euro | 1.200 Euro | 1.200 Euro | 0,00 Euro |
Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 | 4.008 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Um die Lohnsteuer Berechnen zu können, benötigt der Rechner neben dem Bruttolohn und der Steuerklasse einige weitere Parameter zu den Sozialabgaben.
Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung werden vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Das Programm berücksichtigt dementsprechend bei privat Kranken- und Pflegeversicherten (z.B. Beamte) die Beiträge, wenn sie wie folgt eingegeben werden:
Mit Arbeitgeberzuschuss: Hierzu bitte bei Arbeitgeberzuschuss in den entsprechenden Eingabefeldern die Gesamtbeitragssumme zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und den enthaltenen Beitrag für die Basisversorgung eintragen.
Ohne Arbeitgeberzuschuss: Entsprechende Beträge in die Felder eintragen und bei Arbeitgeberzuschuss dann "0%" auswählen.
Im Übergangsbereich (Gleitzone) werden die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend des speziell berechneten beitragspflichtigen Einkommens zusätzlich ermittelt und angezeigt. Das reduzierte beitragspflichtige Einkommen führt zu einer Erhöhung des Nettolohns für Arbeitnehmer. Ab Okt. 2022 erfolgt durch eine veränderte Berechnung der SV-Abgaben für Midijobs eine weitere Erhöhung des Nettogehalts für AN zu Lasten der Arbeitgeber.
Der Wohnort bestimmt den Kirchensteuersatz. Dieser beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8% und in den übrigen Bundesländern 9%.
Für die Lohnsteuerberechnungen wurde in 2021 der Einkommensteuertarif angepasst. Dabei wurden die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 9.744 Euro sowie der Erhöhungen der Kinderfreibeträge auf 4.194 Euro bzw. 8.388 Euro berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt bei 58.050 Euro. Der Beitragssatz zur KV beträgt 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz 14%. Wie in den Vorjahren ist für die gesetzlichen Krankenkassen im Steuerrechner ein Zusatzbeitrag einzugeben, welcher von jeder Krankenkasse bestimmt wird und der in 2021 im Mittelwert 1,3% beträgt. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt bei 3,05%. Die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 85.200 Euro (BBG West) bzw. 80.400 Euro (BBG Ost). Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,60% und zur Arbeitslosenvers. 2,4%.
SV-Beiträge | Gesamt | AN | AG |
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Krankenvers. | 14,6% | 7,3% | 7,3% |
KV Ermäßigt | 14% | 7% | 7% |
Durchschn. Zusbeitr. KV | 1,3% | 0,65% | 0,65% |
Rentenvers. | 18,60% | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenvers. | 2,4% | 1,2% | 1,2% |
Pflegevers. | 3,05% | 1,525% | 1,525% |
Pflegevers. Sachsen | 3,05% | 2,025% | 1,025% |
Kinderlosenzuschl. PV | 0,35% | 0,35% | 0% |
Für die Lohnsteuerberechnungen 2022 wurden die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 10.347 Euro sowie der Erhöhungen der Kinderfreibeträge auf 4.194 Euro bzw. 8.388 Euro berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge liegt bei 58.050 Euro. Der allgemeine Beitragssatz zur KV beträgt 14,6% und der ermäßigte Beitragssatz 14%. Der Zusatzbeitrag in 2022 beträgt im Mittel 1,3%. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 3,05% und zur Arbeitslosenversicherung bei 2,4%. Der Zuschlag für Kinderlose liegt bei 0,35%. Die allgemeinen Beitragsbemessungsgrenzen für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung liegen bei 84.600 Euro (BBG West) bzw. 81.000 Euro (BBG Ost). Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,60%.
Der Lohnsteuerrechner berechnet lediglich die Arbeitgeberanteile für die Pflege- und Krankenversicherung sowie für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Der Arbeitgeber hat gegebenenfalls außerdem die Umlagen U1 (für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) sowie U2 (Mutterschaft) zu tragen. Diese Umlagen werden lediglich vom laufenden Lohn, also ohne Einmalzahlungen, ermittelt. Der laufende Lohn sowie Einmalzahlungen werden hingegen als Bemessungsgrundlage zur Insolvenzumlage U3 verwendet (2021 = 0,12%, 2022 = 0,09%). Zusätzlich sind Beiträge fpr die Unfallversicherung zu leisten.
Am Ende des Jahres erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung, in welcher unter anderem die Höhe der Jahreslohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben vermerkt sind. Unter gewissen Voraussetzungen ist vom Arbeitgeber ein Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht zu verwechseln mit der Einkommensteuerveranlagung. Nach der Abgabe einer Einkommensteuererklärung wird die Einkommensteuer vom Finanzamt festgesetzt und dabei die vom Arbeitgeber ermittelte Lohnsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.
Nachfolgend finden Sie wichtige Lohnsteuerformulare und weitere Infos zur Lohnsteuer.
Leitfaden Lohnsteuer
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Anlage Kind zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Anlage Sonderausgaben/außergew. Belastungen zum Antrag
Anlage Werbungskosten zum Antrag
Antrag Korrektur ELStAM