Lohnsteuerberechnung

Infos zur Lohnsteuerberechnung - Hier können Sie die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge online und kostenlos für das Jahr 2023 oder 2024 berechnen. Die Ergebnisse lassen sich in einer PDF-Datei speichern.


Lohnsteuerberechnung

 
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Die Lohnsteuerberechnung gestaltet sich aufgrund vieler zu berücksichtigender Parameter sehr komplex. Eine einfache Möglichkeit besteht darin, einen kostenlosen Lohnsteuer-Rechner zu verwenden, welcher sich an den vom BMF herausgegebenen Programmablaufplänen (PAP) orientiert. Mit dem Rechner auf dieser Seite lassen sich einfache Gehaltsabrechnungen nachvollziehen. Die Lohnsteuer lässt sich zudem aus Lohnsteuertabellen ablesen. In den Tabellen erfolgt eine Lohnsteuerdarstellung in Lohnsteuertabellenstufen, wodurch es zu einer leicht erhöhten Lohnsteuer kommen kann. Eine gute Übersicht mit online Nettolohnberechnung bieten folgende kostenlose Lohnsteuertabellen. Nachfolgend soll kurz skizziert werden, wie die Lohnsteuer berechnet wird.


   

Progressive Lohnsteuer

Die Lohnsteuer in Deutschland ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Nach Abgabe einer Steuererklärung wird die Lohnsteuer bei der Steuerfestsetzung als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Arbeitgeber hat diese vom Bruttolohn abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. Die Einkommensteuer und damit auch die Lohnsteuer ist progressiv ausgestaltet. Das bedeutet, dass in der so genannten Progressionszone der Steuersatz mit jedem dazu verdienten Euro ansteigt. Im Gegensatz dazu ist der Prozentsatz für die Sozialabgaben bis zu den entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen konstant. Ab Erreichen dieser Grenzen steigen die Beiträge allerdings nicht weiter an.



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Lohnsteuerberechnung - Bruttolohn

Zur Berechnung der Lohnsteuer wird daher als wichtigster Parameter der Bruttolohn benötigt. Dieser setzt sich aus laufenden Bezügen (Lohn und Gehalt, Überstunden, Urlaubsentgeld, Prämien etc.) Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Tantiemen etc.) und Sachbezügen (Firmenwagen, Rabatte und Gutscheine etc.) zusammen. Der Bruttolohn dient als Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Zur Ermittlung der Lohnsteuer werden der steuerpflichtige Bruttolohn und mögliche Steuerminderungen (AN-Anteile von KV, PV, RV sowie Freibeträge etc.) auf das Jahr hochgerechnet und hierauf die Einkommensteuer berechnet. Diese wird dann je nach Lohnzahlungszeitraum z.B. auf den Monat heruntergerechnet und ist als Lohnsteuer vom Arbeitgeber einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

   

Lohnsteuerberechnung - Steuerklasse

Zur Ermittlung der Lohnsteuer werden außerdem die Lohnsteuerklassen benötigt. Je nach Lohnsteuerklasse werden bei der Lohnsteuerberechnung die entsprechenden Grundfreibeträge berücksichtigt. Während bei der Lohnsteuerklasse I für Ledige nur ein Grundfreibetrag berücksichtigt wird, sind bei der Lohnsteuerklasse 3 entsprechend dem Ehegattensplitting zwei Grundfreibeträge eingearbeitet. Der Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse 3 ist damit in der Regel geringer als bei der Steuerklasse 4, bei welcher nur ein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Der Splittingtarif kommt auch bei der Steuerklasse 4 mit Faktor zur Anwendung, indem mögliche Steuervorteile für zusammenveranlagte Ehegatten vom Finanztamt ermittelt werden und daraufhin die Lohnsteuer mit einem die Lohnsteuer mildernden Faktor multipliziert wird. Ehegatten können die Auswirkungen bei der Steuerklassenwahl auf der Seite Steuerklassenrechner.biz ermitteln.

   

Weitere Parameter für die Lohnsteuerberechnung

Als weitere Parameter bei der Lohnsteuerberechnung gehen etwa der Hinzurechnungsbetrag und der Steuerfreibetrag aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen in die Berechnung ein. Die Kinderfreibeträge haben keinen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer, wohl aber auf die Höhe von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Der Zusatzbeitrag für die Krankenkassen wird von diesen individuell festgelegt. Für die Lohnberechnungsergebnisse wird keine Gewähr übernommen.


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