Hier können Besondere-Lohnsteuertabellen für 2026 oder 2025 online erstellt oder als PDF heruntergeldaen werden.
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Die besondere Lohnsteuertabelle wird auch Lohnsteuertabelle B genannt. Besondere Lohnsteuertabellen gelten für Arbeitnehmer, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Hierzu zählen in erster Linie Beamte, Richter oder Soldaten. Der Gegensatz hierzu ist die allgemeine Lohnsteuertabelle (Lohnsteuertabelle A) für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer vorgesehen.
Besondere Lohnsteuertabellen können entweder in Form von Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tages-Lohnsteuertabellen erstellt werden. Die Berechnungen der Tabellen orientieren sich an den gem. § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG herausgegebenen Programmablaufplänen des BMF. Alle besonderen Lohnsteuertabellen werden dabei aus der Jahreslohnsteuertabelle abgeleitet und die Lohnsteuer für die jeweils kürzeren Zahlungszeiträume heruntergerechnet. Ab 2026 ist die Vorsorgepauschale für Privatversicherte weggefallen. Es ist daher um so wichtiger, dass dem Arbeitgeber die tatsächlich in die KV gezahlten Beträge zur Basisversorgung mitgeteilt werden. Ansonsten können die gezahlten Beiträge in der Lohnsteuerberechnung nicht berücksichtigt werden, was folglich mit einer höheren Besteuerung verbunden ist. Die Berechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr.

Informationen zu weiteren Lohnsteuertabellen finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten. Auf der Hauptseite lässt sich der Nettolohn nach abzug von Sozialversicherungsbeiträgen stufenlos ermitteln.